Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung für ein Hessischen Grundsteuergesetz

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Einheitswerte für Grundstücke und Häuser, auf der die Grundsteuer beruht, für verfassungswidrig erklärt. Bundestag und Bundesrat beschlossen eine Reform mit einer sogenannten "Öffnungsklausel", die es den Bundesländern erlaubt, eigene Regelungen zu schaffen. Die Hessische Landesregierung will diese Möglichkeit nutzen, daher wird im Landtag in diesen Wochen ein neues Hessisches Gesetz zur Grundsteuer beraten, das einige Dinge anders regeln wird als das Bundesgesetz.

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