Arbeitskreis Kirchenliegenschaften gegründet

Frisch gegründet wurde der AK Kirchenliegenschaften unter dem Dach des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung. Er hat zum Ziel, einen bundesweiten Austausch zu ermöglichen und Strategien zu entwickeln: Wie können geeignete Liegenschaften der Kirche langfristig in eine gemeinwohlorientierte Nutzung übergehen, von der alle Beteiligten profitieren?

Federführend mit dabei ist Birgit Kasper vom Netzwerk Frankfurt und 2. Vorstandsvorsitzende des FORUM, die bereits gesammelte Erfahrungen aus Frankfurt und Hessen in den bundesweiten Austausch einbringen wird.

Ein erstes Online-Treffen wird am 10.11.2025 stattfinden. Wer sich für das Thema interessiert und sich in den bundesweiten Arbeitskreis einbringen mag, kann sich unter kirchenliegenschaften@fgw-ev.de melden.

 

Auslobung des Deutschen Bauherrenpreises 2026

Die Arbeitsgruppe KOOPERATION, die aus den drei Verbänden Deutscher Städtetag, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. besteht, lobt seit 40 Jahren den Deutschen Bauherrenpreis unter dem Motto "Hohe Qualität zu tragbaren Kosten" aus.

Gesucht werden innovative und übertragbare Projekte des Wohnungsbaus (Neubau, Umbau und Modernisierung), die zwischen 2022 und 2025 in Deutschland fertig gestellt wurden und den von der Jury entwickelten acht Bewertungskriterien in hohem Maß entsprechen.
Die Jury vergibt fünf Deutsche Bauherrenpreise und bis zu drei Sonderpreise.

Bewerbungen zum Wettbewerb sind ab dem 03.11.2025 (00.00 Uhr) über das Portal https://einreichung.deutscherbauherrenpreis.de möglich. Dort können sich alle interessierten Teilnehmenden online registrieren, um die erforderlichen Informationen und Projektunterlagen hochzuladen. Bewerbungsschluss ist der 26.01.2026 (24.00 Uhr).

Ausführliche Informationen können Sie dem Auslobungstext entnehmen.

Ausschreibung: Konzeptverfahren in Offenbach

Der Evangelische Regionalverband Frankfurt und Offenbach (ERV) geht neue Wege und ermöglicht innovative Perspektiven für ein besonderes Grundstück in Offenbach - die bislang von der Mirjamgemeinde genutzte Liegenschaft in der Lortzingstraße 8–10 / Haydnstraße 37.

Zum ersten Mal öffnet der ERV eine seiner Liegenschaften im Rahmen der Vermarktung im Erbbaurecht für ein sogenanntes „Konzeptverfahren“ – ohne Aufforderung zur Abgabe eines Preisangebotes.
Eingeladen zur Teilnahme sind:

Entscheidend ist nicht das höchste Gebot, sondern das überzeugendste Konzept. Gesucht wird ein Ansatz, der soziale, ökologische und ökonomische Anforderungen auf innovative Weise verbindet. Der Grundstückspreis steht dabei fest – im Mittelpunkt steht die Qualität der Idee.

Wichtige Termine im Überblick:
Auftaktveranstaltung
Donnerstag, 28. August 2025
18:00 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus, Lortzingstraße 10, 63069 Offenbach am Main

Rückfragen-Kolloquium
Mittwoch, 01. Oktober 2025
18:00 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus, Lortzingstraße 10, 63069 Offenbach am Main

Bewerbungsschluss:
1. Dezember 2025

Hier können Sie die veröffentlichen Unterlagen herunterladen:

Exposé inklusive Plan-Anhang

Ausschreibung Konzeptverfahren

Bewerbungsformular

Weitere relevante Informationen zum Konzeptverfahren finden Sie auf der Website der Diakonie Frankfurt und Offenbach.

Für inhaltliche oder organisatorische Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich gerne an:

Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach
Abteilung III – Strategisches Immobilienmanagement
Ansprechpartner: Herr Jens Rojahn
Telefon: 069 / 2165-1276
E-Mail: konzeptverfahren@ek-ffm-of.de

Ausschreibung: Konzeptverfahren in Kelkheim

Das Amt für Planen und Bauen der Stadt Kelkheim im Taunus schreibt eine Liegenschaft in der Feldbergstraße 34a per Konzeptverfahren aus.

Hier finden Sie alle veröffentlichten Unterlagen und Fristen der Stadt Kelkheim dazu:

Konzeptverfahren mit Exposé

Bewerbungsformular

Anlage 1 - Höhenlage

Anlage 2 - Bauunterlagen

Anlage 3 - Schadstoffgutachten

Anlage 4.1 - Fotos Außenansichten

Anlage 4.2 - Fotos EG

Anlage 4.3 - Fotos UG

Anlage 5 - Baulastenblätter

Anlage 6 - Text Bauvoranfrage und Bebauungskonzept

Rückfragen zum Konzeptverfahren richten Sie bitte direkt an die Stadt Kelkheim:
Dr. Patrick Büttner
Tel: 06195 803 950
Fax: 06195 803 971
bauamt@kelkheim.de

Nachdem keine Fragen zum Verfahren eingegangen sind, läuft nun die Bewerbungsfrist bis einschließlich zum 24.01.2026.

Podcast: Alle unter einem Dach? Gemeinsame Wege aus der Wohnkrise

Der Podcast von hr info Der Tag widmete sich am 22. Juli der Frage "Könnte gemeinschaftliches Wohnen ein Teil der Lösung sein – für die Wohnkrise unserer Zeit?"

Gemeinsam suchen, gemeinsam kaufen und besitzen und gemeinsam wohnen, um mit vereinten Kräften der Wohnkrise zu trotzen und dabei zugleich der eigenen Vereinsamung vorzubeugen. Viele Menschen haben schon damit angefangen, Wohnraum gemeinsam neu zu gestalten. Welche Modelle gibt es da?

Im Gespräch sind Birgit Kasper vom Netzwerk Gemeinschaftliches Wohnen Frankfurt, Fabian Jellonnek vom Gemeinschaftlichen Wohnprojekt Kolle,  die Architektin Maren Harnack von der Frankfurt University of Applied Sciences und der Stadtforscher Sebastian Schipper von der Frankfurter Goethe-Universität.

Weitere Informationen

 

Buch und Seminare für Gemeinschaftsinteressierte

Eva Stützel hat das Ökodorf Sieben Linden in Beetzendorf mit aufgebaut, und begleitet und berät seit über 20 Jahren andere Projekte in ihren Prozessen. Aus dieser Erfahrung hat sie den Gemeinschaftskompass entwickelt und Bücher geschrieben. Ihr neues Buch "Macht voll verändern. Rang und Privilegien in  »hierarchiefreien« Projekten" kann unter diesem Link bestellt werden.

Eva Stützel bietet im Ökodorf Sieben Linden auch Seminare für Gemeinschaftsinteressierte an:
Vom 9. bis 12. Oktober vertieft sie unter der Überschrift "Wir sind doch alle gleich!?" das Thema "Rang und Macht" mit Inspirationen aus der Deep Democracy und der Soziokratie.
Und vom 5. bis 7. Dezember gibt es ein Wochenendseminar "Einführung in den Gemeinschaftskompass".

 

 

Fragekatalog II zum Konzeptverfahren am Kreuzerhohl veröffentlicht

Zum Konzeptverfahren „Gemeinschaftliches Wohnen im Kreuzerhohl“ haben interessierte Personen und Gruppen die Möglichkeit, Verständnisfragen über die Rahmenbedingungen des Projekts sowie den Ablauf des Verfahrens zu stellen.
Im Sinne eines transparenten Verfahrens wurden die Antworten auf diese Fragen durch das Amt für Wohnungswesen veröffentlicht.

Zu den Fragen und Antworten

Zu den veröffentlichten Dokumenten des Amts für Wohnungswesen

Weiterführende Informationen zum Konzeptverfahren

Nächste Termine:

08.04.2025, 16:00 Uhr: Besichtigung der Seniorinnenwohnanlage Niederursel
22.04.2025: Bewerbungsfrist
15.05.2025: Beiratssitzung und Präsentation der vorausgewählten Projektgruppen
22.05.2025: Bekanntgabe

Bundestag beschließt Digitalisierung von Genossenschaften

Der Deutsche Bundestag hat die umfassende Digitalisierung von Genossenschaften durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen.

Die über 130 Jahre alte, traditionsreiche Rechtsform der Genossenschaft tritt ins digitale Zeitalter ein und wird sogar zur digitalen Vorreiterin!
In Kürze wird es möglich sein digital Mitglied zu werden, digital zu gründen und digital zu verwalten.

Weitere Informationen

Digitales Antragsformular für Hessengeld freigeschaltet

Nachdem das Kabinett die Richtlinie zum Hessengeld Ende August beschlossen hatte, wurde nun auch die digitale Antragstellung freigeschaltet.
Damit können seit dem 19. September Anträge zum neuen Förderinstrument für Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, gestellt werden.
Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant.

Unter Punkt 6 wird die Förderung von Wohngruppen, Genossenschaften und anderen bewohnergetragenen gemeinschaftlichen Bauprojekten genauer erläutert. Gemeinschaftliche Wohnprojekte (Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte) sind unabhängig von der Rechtsform förderfähig. Voraussetzung ist, dass das gemeinschaftliche Wohnprojekt dazu dienen muss, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen.

Zum digitalen Antrag
Zur Pressemitteilung
Zur Richtlinie
Weitere Informationen auf hessengeld.de

Alltagsheld:innen fördern gute Ideen für Alleinerziehende

Die gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden Alltagsheld:innen fördert innovative Projekte von Initiativen, Vereinen und weiteren gemeinnützigen Akteur:innen, die dazu beitragen, strukturelle Verbesserungen für Ein-Eltern-Familien zu erreichen.

Um gemeinschaftliches Wohnen für Einelternfamilien noch besser voranzubringen, hat die Stiftung ein eigenes Förderprogramm für Gutes Wohnen aufgesetzt. Gefragt sind Projektideen zu gemeinschaftlichem Wohnen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation Alleinerziehender und deren Kinder beitragen.

Mit den Fördergeldern will die Stiftung gemeinnützige Initiativen und Organsiationen bei der Projektentwicklung und den finanziellen Mehraufwendungen, die in Projekten zur Beteiligung von Alleinerziehenden entstehen, unterstützen. Das können z.B. Kosten für eine Kinderbetreuung und die Raummiete für Gruppen- und Planungstreffen zum Aufbau einer Alleinerziehendengruppe sein oder Honorare für die Koordination und Begleitung des Gruppenaufbaus. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 € je Projekt.

Hier finden Sie die Förderrichtlinien, einen Antrag können Sie über das Antragsportal der Stiftung einreichen.

Bei Fragen zur Förderung oder zur Beantragung können Sie eine E-Mail schreiben an antrag@alltagsheldinnen.org