Auslobung: Hessischer Landespreis Baukultur 2025
Bis zum 30. April können sich Projekte für den Landespreis "ZUSAMMEN UmGEBAUT - Gute Räume für sozialen Zusammenhalt - Baukultur im Bestand" bewerben.
Es werden Projekte gesucht, die zeigen, welche Potenziale für Gemeinwohl und Demokratie im Gebäudebestand bzw. in der Wiedernutzung von Liegenschaften stecken, welche Atmosphären sie bieten und wie sie zum sozialen Zusammenhalt beitragen. Neben Gebäuden sind auch öffentliche Freiflächen und das Gebäudeumfeld Gegenstand der Auslobung.
Diese Projekte sollen durch Umnutzung, Wiedernutzung oder Umbau bestehender Bauwerke entstanden sein. Neubauten als Anbauten oder Ergänzungen in einem bestehenden Ensemble sind zulässig.
Das Auszeichnungsverfahren richtet sich an öffentliche und private Bauherrinnen und Bauherren, Träger von Einrichtungen, Planerinnen und Planer aller Fachrichtungen, Unternehmen, Initiativen oder Vereine mit entsprechenden Projekten. Das Einreichen mehrerer Beiträge ist möglich. Ein Projekt darf jedoch nicht Gegenstand verschiedener Beiträge sein.
Weitere Informationen zur Auslobung
Flyer zum Download
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Fragekatalog II zum Konzeptverfahren am Kreuzerhohl veröffentlicht
Bundestag beschließt Digitalisierung von Genossenschaften
Der Deutsche Bundestag hat die umfassende Digitalisierung von Genossenschaften durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen.
Die über 130 Jahre alte, traditionsreiche Rechtsform der Genossenschaft tritt ins digitale Zeitalter ein und wird sogar zur digitalen Vorreiterin!
In Kürze wird es möglich sein digital Mitglied zu werden, digital zu gründen und digital zu verwalten.
Weitere Informationen
Digitales Antragsformular für Hessengeld freigeschaltet
Nachdem das Kabinett die Richtlinie zum Hessengeld Ende August beschlossen hatte, wurde nun auch die digitale Antragstellung freigeschaltet.
Damit können seit dem 19. September Anträge zum neuen Förderinstrument für Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, gestellt werden.
Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant.
Unter Punkt 6 wird die Förderung von Wohngruppen, Genossenschaften und anderen bewohnergetragenen gemeinschaftlichen Bauprojekten genauer erläutert. Gemeinschaftliche Wohnprojekte (Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte) sind unabhängig von der Rechtsform förderfähig. Voraussetzung ist, dass das gemeinschaftliche Wohnprojekt dazu dienen muss, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen.
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Weitere Informationen auf hessengeld.de
Alltagsheld:innen fördern gute Ideen für Alleinerziehende
Die gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden Alltagsheld:innen fördert innovative Projekte von Initiativen, Vereinen und weiteren gemeinnützigen Akteur:innen, die dazu beitragen, strukturelle Verbesserungen für Ein-Eltern-Familien zu erreichen.
Um gemeinschaftliches Wohnen für Einelternfamilien noch besser voranzubringen, hat die Stiftung ein eigenes Förderprogramm für Gutes Wohnen aufgesetzt. Gefragt sind Projektideen zu gemeinschaftlichem Wohnen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation Alleinerziehender und deren Kinder beitragen.
Mit den Fördergeldern will die Stiftung gemeinnützige Initiativen und Organsiationen bei der Projektentwicklung und den finanziellen Mehraufwendungen, die in Projekten zur Beteiligung von Alleinerziehenden entstehen, unterstützen. Das können z.B. Kosten für eine Kinderbetreuung und die Raummiete für Gruppen- und Planungstreffen zum Aufbau einer Alleinerziehendengruppe sein oder Honorare für die Koordination und Begleitung des Gruppenaufbaus. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 € je Projekt.
Hier finden Sie die Förderrichtlinien, einen Antrag können Sie über das Antragsportal der Stiftung einreichen.
Bei Fragen zur Förderung oder zur Beantragung können Sie eine E-Mail schreiben an antrag@alltagsheldinnen.org
BeTrift belegt 3. Platz beim Hessischen Familienpreis
Wir freuen uns sehr und gratulieren dem Wohnprojekt BeTrift herzlichst zum 3. Platz beim Hessischen Familienpreis.
Der Hessische Familienpreis wird seit 2012 alle zwei Jahre vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Sparda-Bank Hessen eG ausgelobt und hat das Miteinander der Generationen, der Kulturen und die Unterstützung von Familien zum Ziel.
Weitere Informationen zum Preis und den Preisträger:innen finden Sie demnächst auf den Seiten der Sparda-Bank Hessen.
Ausschreibung: Projekt zur Linderung von Einsamkeit im Alter
Die Stiftung Polytechnische Gesellschaft möchte zur Linderung von Einsamkeit im Alter beitragen, die oft durch die zunehmende Altersarmut noch verstärkt wird. Dazu sucht sie in Frankfurt am Main Partner, die in einer Kooperation neue Ansätze, zunächst in Form eines Pilotprojektes, zur Unterstützung einsamer, lebensälterer Menschen erproben wollen.
Als finanzielle Unterstützung stellt die Stiftung Polytechnische Gesellschaft pro Projekt ca. 10.000 € bis maximal 25.000 € zur Verfügung. Einreichungsfrist ist der 25. Juni 2024.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen.
Wettbewerbsankündigung: GFB-Zukunftspreis
Wie kann der Wohnungs- und Städtebau in und für die Partnerkommunen des Großen Frankfurter Bogens (GFB) weitergedacht werden? Beispielgebende, inspirierende und kreative Ideen, die hierzu zu Antworten beitragen, können sich bis zum 1. Juni 2024 für die zweite Wettbewerbsrunde des GFB-Zukunftspreises bewerben. Von Wohnungsbaugesellschaften bis Vereinen oder Hochschulen sind alle zur Teilnahme eingeladen.
Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Teilnahmen finden Sie hier.
Förderaufruf für das Modellprogramm AGIL - Altersgerecht, gemeinschaftlich und inklusiv leben
Das Bundesseniorenministerium (BMFSFJ) fördert innovative und modellhafte Projekte für altersgerechtes und inklusives Wohnen. Teilnahmeberechtigt am Modellprogramm AGIL sind Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, freie Initiativen und Baugruppen, Vereine, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Organisationen. Bewerbungen sind bis 30. April 2024 bei der Regiestelle des Programms, der Bundesvereinigung FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., möglich.
Damit Menschen auch im Alter und bei Pflege, Assistenz und Unterstützungsbedarf gut eingebunden im vertrauten Wohnumfeld leben können, müssen bezahlbare und bedarfsgerechte Wohnangebote verfügbar sein. Auch die Bedeutung lebendiger, verlässlicher Nachbarschaften nimmt, angesichts eines wachsenden Anteils an älteren Menschen ohne familiäre Unterstützung, immer weiter zu. Verbindliche Gemeinschaften wie sie in Projekten Gemeinschaftlichen Wohnens gebildet und gepflegt werden, sind eine Chance aktuellen Herausforderungen der Selbst-, Für- und Daseinsvorsorge zu begegnen.
Im Rahmen von AGIL werden bundesweit innovative und modellhafte Projekte gefördert, die altersgerechte, gemeinschaftliche und inklusive Wohnformen realisieren möchten. Ziel des Modellprogramms ist es, beispielgebende Praxisprojekte zu fördern, die ein inklusives, vielfältiges und altersgerechtes Wohnen mit Elementen gemeinschaftlichen Wohnens und einer gelingenden Nachbarschaft zu verbinden. Schwerpunkte des Programms sind Gemeinschaftliches Wohnen plus, Gemeinschaft fördern - Orte für Begegnung, Teilhabe und lebendige Nachbarschaften, sowie Technik und Barrierefreiheit im Alltag.
Zur Ausschreibung und zum Aufruf des BMFSFJ
Genossenschaftsförderung läuft endlich wieder
Viele haben seit Ende letzten Jahres darauf gewartet, nun ist es endlich soweit: Die Förderung für genossenschaftliches Wohnen kann seit dem 20. Februar wieder beantragt werden.
Der Bund unterstützt mit dem Förderprogramm Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Darlehen - sowohl bei einer Neugründung, als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Das Programm wurde um sechs Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr aufgestockt und liegt für 2024 bei 15 Millionen Euro.
Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 - 2,5 %, je nach Laufzeit. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden.
Hier finden Sie das Merkblatt Kredit 134 der KfW.