Wenn ein Grundstück verpachtet wird und der Pächter oder die Pächterin ein Gebäude darauf errichtet, geschieht dies in Erbpacht. Somit ist das Eigentum am Gebäude und das Eigentum am Grundstück voneinander getrennt.
Der:Die Erbbaurechtsgeber:in verpachtet an den:die Erbbaurechtsnehmer:in. Der:Die Erbbaurechtsnehmer:in hat ein eigentumsähnliches Recht an dem Grundstück und kann dort prinzipiell alles machen und alle gewinne für sich behalten. Über den Erbbaurechtsvertrag kann der:die Erbbaurechtsgeber:in jedoch sehr genau bestimmen und kontrollieren, was auf den Flächen passieren darf.
Das Erbbaurecht ist ein komplexes juristisches Thema und wird an dieser Stelle nicht tiefergehend behandelt. Wer sich für das Erbbaurecht interessiert kann sich auf der Website des Erbbaurechtsverbands oder der Stiftung trias einlesen.
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