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Grundlagen zu gemeinschaftlichem Wohnen

Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich Menschen zusammentun, um gemeinsam Ziele zu erreichen, die für das einzelne Mitglied nicht erreichbar wären. Als Mitglied (auch Genoss:in genannt) einer Genossenschaft ist man Kund:in und Teilhaber:in des Unternehmens zugleich. Gemeinsam können Arbeit und Kosten eingespart und Risiken geteilt werden. Jedoch geht es bei Genossenschaften nicht um die Maximierung der Gewinne, sondern um die Förderung der Mitglieder – zum Beispiel durch die Bereitstellung von Wohnraum.

Um Genossenschaftsmitglied zu werden, müssen Genossenschaftsanteile erworben werden. Auf den regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlungen haben alle gleiches Stimmrecht, unabhängig davon wie viele Genossenschaftsanteile sie erwerben. Durch ihr Stimmrecht können sich die Genoss:innen für die künftige Entwicklung der Genossenschaft engagieren.

Eine Wohnungsbaugenossenschaft hat das Ziel, günstigen und sicheren Wohnraum für Ihre Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Hier ist man als Mitglied der Genossenschaft und Bewohner:in einer Genossenschaftswohnung Teilhaber:in und Kund:in zugleich. Möchte man in eine Genossenschaftswohnung einziehen, muss man Anteile erwerben. Da vielen Wohnprojekten die Idee des Gemeinschaftseigentums und der Mitbestimmung gefällt, entscheiden sie sich häufig für die Genossenschaft als Rechtsform.

Weitere Informationen zur Genossenschaft als Rechtsform

Die Gründung einer Genossenschaft will gut überlegt sein. Nicht immer ist sie die geeignete Rechtsform für ein Wohnprojekt. Sie erfreut sich aber in letzter Zeit über große Beliebtheit bei gemeinschaftlichen Wohnprojekten.

Zur Gründung einer Genossenschaft für ein Wohnprojekt sollten Sie sich gut informieren und beraten lassen. Ein Startpunkt können die Informationen auf den folgenden Seiten sein:

Internetseiten mit übersichtlichen Gründungsinformationen:

Als „Traditionsgenossenschaft" wird eine Genossenschaft bezeichnet, die schon sehr lange besteht. Entstanden sind viele der Traditionsgenossenschaften im Wohnungsbau um die Jahrhundertwende, als Reaktion auf die katastrophale Wohnraumsituation in den Städten. Mitarbeiter:innen bestimmter Berufszweige schlossen sich damals zusammen, um gemeinschaftlich Wohnungen zu errichten.

An den Namen der Traditionsgenossenschaften lässt sich häufig erahnen, um welche Berufsgruppe es sich damals handelte (z.B. Wohnungsbaugenossenschaft der Justizangehörigen Frankfurt am Main eG). Heute stehen die Wohnungen der Traditionsgenossenschaften aber allen Menschen offen.

Traditionsgenossenschaften haben häufig über eine lange Zeit große Wohnungsbestände aufgebaut. Sie gelten als solide und beliebte Wohnungsunternehmen. Sie bieten günstigen Wohnraum an und auch die wohnungsbezogenen Pflichtanteile sind im Vergleich zu jüngeren Genossenschaften eher gering. Häufig belaufen sie sich nur auf  das Zwei- bis Dreifache der Kaltmiete und fallen somit analog zu einer üblichen Kaution aus.

Aufgrund der Größe der Unternehmen ist das Mitbestimmungsrecht häufig weniger stark ausgeprägt als bei kleineren und jüngeren Genossenschaften. Einige Traditionsgenossenschaften kooperieren auch mit Wohnprojekten und nehmen diese unter ihr Dach. Das nimmt Wohnprojekten viel Arbeit bei Gründung und Verwaltung ab.

Auch in Frankfurt gibt es einige Traditionsgenossenschaften. Viele haben sich zur „Kooperation Frankfurt – Die Wohnungsbaugenossenschaften“ zusammengeschlossen. Auf ihrer Website finden Sie eine Liste der Mitglieder der Kooperation.

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, beides hat seine Vor- und Nachteile. Diese gilt es für jedes Wohnprojekt abzuwägen und hängt auch sehr von den getroffenen Kooperationsvereinbarungen ab.

Bei der Entscheidung muss das Wohnprojekt zwischen Autonomie und Aufwand abwägen: die Gründung einer neuen Genossenschaft bietet maximale Autonomie, macht aber auch sehr viel Arbeit. Wer sich einer bestehenden Genossenschaft anschließt, kann einige Aufgaben abgeben, dafür aber nicht mehr alle Entscheidungen eigenständig treffen.

Bei Kooperationen von Wohnprojektgruppen und bestehenden Genossenschaften besteht häufig die falsche Vorstellung, dass die bestehende Genossenschaft den Erwerb oder Neubau finanziert. Meist ist das jedoch nicht der Fall, die Gruppen müssen das Eigenkapital für das Projekt weiterhin selbst aufbringen. Je nach Vereinbarung kann die Genossenschaft dabei aber helfen oder auch einen Teil übernehmen. Aber auch hier gilt: Wer mehr selbst macht, kann auch mehr entscheiden.

Es gibt außerdem die Möglichkeit sich einer jungen Genossenschaft hier im Netzwerk anzuschließen, die bereits ihr eigenes Wohnprojekt realisiert hat und ggf. bereit ist, ein weiteres umzusetzen. Junge Genossenschaften können neue Projekte jedoch nicht finanzieren. Durch bestehende Strukturen können sie sie Unterstützung bei Realisierung neuer Projekte bieten.

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