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Grundlagen zu gemeinschaftlichem Wohnen

Wenn Liegenschaften für gemeinschaftliche Wohnprojekte oder Baugruppen ausgeschrieben werden und nicht der höchste Preis ausschlaggebend ist, sondern das beste Konzept, dann spricht man von Konzeptverfahren. Das Gebäude bzw. die Fläche wird in diesem Prozess zum Festpreis an einen gemeinwohlorientierten Träger vergeben. Das Verfahren kann als „Wettbewerb der Ideen“ für eine gemeinschaftliche Nutzung einer Liegenschaft beschrieben werden.

Das Frankfurter Konzeptverfahren wurde für selbstorganisiertes, gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen entwickelt. Es ist ein Instrument zur Umsetzung von wohnungspolitischen als auch umwelt- und/ oder stadtentwicklungspolitischen Zielen. Durch die Vergabe zum Festpreis an nicht profitorientierte Träger wird der ungebremste Preiswettbewerb verhindert, der drastisch steigende Kauf- und Mietpreise zur Folge hat. Stattdessen werden dauerhaft beständige Wohnkosten erzielt.

Das Frankfurter Konzeptverfahren wurde 2016 eingeführt, um auf den wachsenden Bedarf an innovativen Wohnformen angesichts veränderter Lebensmodelle, Wohnbiographien und des demographischen Wandels reagieren zu können. Durch die Einführung des Frankfurter Baulandbeschlusses 2020 ist das Frankfurter Konzeptverfahren ein wichtiger Baustein in der Entwicklung von Neubaugebieten.

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier. Über aktuelle Ausschreibungen und vergangene Verfahren können Sie sich hier informieren.

Infos zum Verfahrensablauf erhalten Sie hier.

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Nachdem sich die Wohninitiativen mit ihren Konzepten beworben haben, unterstützt ein Beirat bei der Bewertung der Konzepte. Die besten sieben Bewerber:innen werden zu einer Projektpräsentation eingeladen. Erst nach dieser persönlichen Vorstellung fällt die endgültige Entscheidung für das beste Konzept.

Im Konzeptverfahren unterstützt ein Beirat bei der Bewertung der eingereichten Konzepte. Der Beirat setzt sich aus folgenden Personen bzw. ihren jeweiligen Vertreter:innen zusammen:

  • jeweils ein:e Stadtverordnete:r aus den drei größten Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
  • Ortsvorsteher:in
  • Fachdezernent:in
  • Vertreter:in des Stadtplanungsamtes
  • Vertreter:in der Bauaufsicht
  • Vertreter:in des Amts für Wohnungswesen
  • Vertreter:in der Stadtentwicklungsgesellschaft bzw. der Eigentümerin (ABG oder Dritte)
  • Externe:r Expert:in für Stadtentwicklung (z.B. Stadtteilarchitekt, Mitglied des  Städtebaubeirats etc.)
  • Externe:r Expert:in für gemeinschaftliche Wohnprojekte (z.B. Vertreter:in aus realisierten Wohnprojekten in Frankfurt oder der Region)
  • Leiter:in der Koordinations- und  Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. in beratender Funktion

Im Baulandbeschluss für eine sozial gerechte Stadtentwicklung werden die Grundlagen und das Vorgehen der Stadt Frankfurt bei künftigen Wohnbaulandentwicklungen festgelegt. 2020 wurde dieser Beschluss verabschiedet. Die explizite Quote für gemeinschaftliches Wohnen – 15 % der Fläche in Neubaugebieten per Konzeptverfahren – gibt Perspektiven für Wohninitiativen und unterstreicht die Bedeutung dieser Wohnform. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main.

Konzeptverfahren für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen werden mittlerweile in vielen Städten und Gemeinden durchgeführt. Derzeit organisieren das Netzwerk Leipziger Freiheit, die mitbauzentrale München und das Netzwerk Frankfurt seit 2017 bundesweite Erfahrungsaustausche:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. und der Regionalstellen.

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