Grundlagen zu gemeinschaftlichem Wohnen

Es gibt eine große Bandbreite von sehr unterschiedlichen Formen gemeinschaftlichen Wohnens, die nach den Bedürfnissen ihrer Bewohner:innen entstanden sind. Daher gibt es keine abschließende feste Definition für „gemeinschaftliches Wohnen“. Wir lehnen uns an diese Definition des ARGE e.V.‘s an: Gemeinschaftliches Wohnen verstehen wir als „Wohnzusammenhänge, in denen die Bewohner:innen als Gruppe eine selbstorganisierte Verwirklichung ihrer Vorstellungen von Wohnen und Zusammenleben umsetzen.”

Es geht also um eine Gruppe von Menschen, die sich selbstorganisiert, um ihre Wohnbedürfnisse in einem Haus (oder in mehreren Gebäuden oder auf einem Hof etc.) nach ihren Vorstellungen umzusetzen. In der Regel kombiniert diese Wohnform Privatflächen mit Gemeinschaftsflächen. Durch innovative Architektur werden zufällige Begegnungen begünstigt.

5 Prinzipien des gemeinschaftlichen Wohnens sind:

Selbstorganisation: Gruppen organisieren sich für die Schaffung ihres Wohnraums nach ihren Bedürfnissen selbst.

Selbstgewählte Gruppe: Vor dem Einzug erfolgt eine bewusste Entscheidung für die Gemeinschaft, die Gruppe entscheidet gemeinsam, wer am Prozess teilnimmt und später Mitbewohner:in ist.

Gegenseitige Unterstützung: Projekte werden von der Grundidee gegenseitiger Unterstützung getragen – der Grad der Unterstützung kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen.

Gleichheitsprinzip: Projekte zielen auf gleichberechtigte Entscheidungsfindung ab, d.h. jedes Mitglied besitzt gleiches Stimmrecht, oft werden Konsensverfahren zur Entscheidungsfindung eingesetzt.

Langfristige Verfassung: Ziel ist der Erhalt der Gemeinschaft und des Wohnraums – dazu geben sich Gruppen entsprechende Rechtsformen, um das Projekt langfristig (auch bei Ein- und Auszügen) zu sichern.

Gemeinschaftliches Wohnen ist eine Antwort auf gesellschaftlichen Wandel. Es bietet neue Ideen für Nachhaltigkeit, stabile Mieten, gesicherte Wohnverhältnisse und gegenseitiges Kümmern. Gemeinschaftliche Wohnprojekte sind für unterschiedlichste Lebensmodelle ein Zuhause – auch jenseits der Kernfamilie und über verschiedene Lebensphasen hinweg. Die Projekte setzen unterschiedliche Schwerpunkte in ihrem Zusammenwohnen, zum Beispiel durch Mehrgenerationenwohnen, Wohnen im Alter, inklusives Wohnen etc.

Falls es Ihr Wunsch ist, etwas an Ihrer Wohn- und Lebenssituation zu verändern, so geht es um Entscheidungen, die Ihr künftiges Leben und Lebensgefühl beeinflussen werden. Deshalb ist es wichtig, innezuhalten und zu überlegen, ob das gemeinschaftliche Wohnen zu den eigenen Vorstellungen passt. Zur Unterstützung hat das Netzwerk Frankfurt einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung entworfen, der als Anregung zum Nachdenken dienen soll.

Die Menschen, die in Wohnprojekten leben, übernehmen Verantwortung für sich, ihre Nachbarschaft und ihre Wohnsituation. Gemeinschaftliche Wohnprojekte helfen dabei, zukunftsfähige Städte zu schaffen, in dem sie Antworten finden auf Fragen der Nachhaltigkeit, stabiler Mieten, gesicherter Wohnverhältnisse und des gegenseitigen Kümmerns. Gemeinschaftliche Wohnprojekte strahlen in ihre Nachbarschaften aus, sind Anlaufpunkte für Austausch und Vernetzung und wirken auf ein demokratisches Zusammenleben hin.

Allein durch ihre Existenz sind gemeinschaftliche Wohnprojekte eine Bereicherung der Quartiere durch ihre besondere Wohnkultur, ihre Aktivitäten und ihre innere Struktur. So können Kommunen von den sozialen, ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Vorteilen der Wohnprojekte profitieren.

Grundsätzlich gibt es hier diverse Möglichkeiten – analog zu den verschiedenen Ausprägungen gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Alle diese Rechtsformen eint, dass sie Antworten geben in den Bereichen der langfristigen Sicherung, der inneren Verfasstheit, der Eigentumsverhältnisse und oft auch der Finanzierung des jeweiligen Projekts.

Für gemeinschaftliche Wohnprojekte besonders geeignet, sehen wir Rechtsformen an, die Eigentum gemeinschaftlich gestalten. Das sind insbesondere Genossenschaften und Projekte im Rahmen des Mietshäuser Syndikats, es könnte sich aber auch um Vereine oder Stiftungen handeln. Diese Projekte verbindet, dass es eine Einheit von Bewohner:innen und Eigentümer:innen gibt. Den Menschen, die im Projekt wohnen, gehört also auch das Haus – zusammen als Gemeinschaft, vermittelt über eine Genossenschaft oder eine GmbH etc. Damit wird auch klar, dass “klassische” Wohnungseigentümer:innengemeinschaften (WEG) keine gemeinschaftlichen Wohnprojekte in diesem Sinne darstellen, da Wohneinheiten einzelnen Personen als Privateigentum gehört. Eine besondere Form des Wohnprojekts sind Mietwohnprojekte oder Mieter:innenvereine, bei denen ein Projekt als Mietverein unter das Dach einer Genossenschaft oder Wohnungsbaugesellschaft schlüpft.

Das Mietshäuser Syndikat (MHS) ist mehr als eine Rechtsform, es wurde als Verbund 1983 in Freiburg gegründet und inzwischen gehören über 170 Wohnprojekte in ganz Deutschland dazu. Das MHS versteht sich als Solidarverbund der Mitgliedsprojekte, bietet einen Wissenstransfer untereinander, unterstützt neue Projekte und wirkt als gemeinsame Interessenvertretung. Die Projekte eint als Ziele, die Aneignung von Wohnraum mit geringem Kapitaleinsatz der Bewohner:innen zu ermöglichen und Immobilien dauerhaft dem Markt zu entziehen. Gleichzeitig soll die Selbstbestimmung der Projekte gesichert sowie ein solidarischer Austausch unter den Projekten ermöglicht werden.

Um das alles auf Dauer zu sichern, steht bei allen Syndikatsprojekten eine Haus-GmbH im Zentrum, der die jeweilige Immobilie gehört.  Diese Haus-GmbH hat genau zwei Gesellschafter: den Hausverein, der aus den Bewohner:innen besteht, und das (Bundes-)Mietshäuser Syndikat als eine Art Kontroll- oder Wächterorganisation. In bestimmten Angelegenheiten wie Hausverkauf, Umwandlung in Eigentumswohnungen oder ähnlichem hat das Mietshäuser Syndikat Stimmrecht; und zwar genau eine Stimme. Die andere Stimme hat der Hausverein. Das hat zur Folge, dass in diesen Grundlagenfragen eine Veränderung des Status quo nur mit Zustimmung beider Gesellschafter beschlossen werden kann. Damit aber das Selbstbestimmungsrecht der Mieter:innen nicht von der „Kontrollorganisation“ ausgehebelt werden kann, ist das Stimmrecht des Mietshäuser Syndikats auf wenige Grundlagenfragen beschränkt. Bei allen anderen Angelegenheiten hat generell der Hausverein alleiniges Stimmrecht.

Diese Infos und noch viel mehr finden sich auf der Seite des Mietshäuser Syndikats: www.syndikat.org

Wenn Liegenschaften für gemeinschaftliche Wohnprojekte oder Baugruppen ausgeschrieben werden und nicht der höchste Preis ausschlaggebend ist, sondern das beste Konzept, dann spricht man von Konzeptverfahren. Das Gebäude bzw. die Fläche wird in diesem Prozess zum Festpreis an einen gemeinwohlorientierten Träger vergeben. Das Verfahren kann als „Wettbewerb der Ideen“ für eine gemeinschaftliche Nutzung einer Liegenschaft beschrieben werden.

Das Frankfurter Konzeptverfahren wurde für selbstorganisiertes, gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen entwickelt. Es ist ein Instrument zur Umsetzung von wohnungspolitischen als auch umwelt- und/ oder stadtentwicklungspolitischen Zielen. Durch die Vergabe zum Festpreis an nicht profitorientierte Träger wird der ungebremste Preiswettbewerb verhindert, der drastisch steigende Kauf- und Mietpreise zur Folge hat. Stattdessen werden dauerhaft beständige Wohnkosten erzielt.

Das Frankfurter Konzeptverfahren wurde 2016 eingeführt, um auf den wachsenden Bedarf an innovativen Wohnformen angesichts veränderter Lebensmodelle, Wohnbiographien und des demographischen Wandels reagieren zu können. Durch die Einführung des Frankfurter Baulandbeschlusses 2020 ist das Frankfurter Konzeptverfahren ein wichtiger Baustein in der Entwicklung von Neubaugebieten.

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier. Über aktuelle Ausschreibungen und vergangene Verfahren können Sie sich hier informieren.

Infos zum Verfahrensablauf erhalten Sie hier.

Möchten Sie als gemeinschaftliche Wohninitiative auf dem Laufenden bleiben und stets die aktuellen Informationen erhalten, sobald sich eine neue Liegenschaft abzeichnet? Dann sollten Sie sich beim Netzwerk registrieren lassen und unseren Newsletter abonnieren. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

Nachdem sich die Wohninitiativen mit ihren Konzepten beworben haben, unterstützt ein Beirat bei der Bewertung der Konzepte. Die besten sieben Bewerber:innen werden zu einer Projektpräsentation eingeladen. Erst nach dieser persönlichen Vorstellung fällt die endgültige Entscheidung für das beste Konzept.

Im Konzeptverfahren unterstützt ein Beirat bei der Bewertung der eingereichten Konzepte. Der Beirat setzt sich aus folgenden Personen bzw. ihren jeweiligen Vertreter:innen zusammen:

  • jeweils ein:e Stadtverordnete:r aus den drei größten Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
  • Ortsvorsteher:in
  • Fachdezernent:in
  • Vertreter:in des Stadtplanungsamtes
  • Vertreter:in der Bauaufsicht
  • Vertreter:in des Amts für Wohnungswesen
  • Vertreter:in der Stadtentwicklungsgesellschaft bzw. der Eigentümerin (ABG oder Dritte)
  • Externe:r Expert:in für Stadtentwicklung (z.B. Stadtteilarchitekt, Mitglied des  Städtebaubeirats etc.)
  • Externe:r Expert:in für gemeinschaftliche Wohnprojekte (z.B. Vertreter:in aus realisierten Wohnprojekten in Frankfurt oder der Region)
  • Leiter:in der Koordinations- und  Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. in beratender Funktion

Im Baulandbeschluss für eine sozial gerechte Stadtentwicklung werden die Grundlagen und das Vorgehen der Stadt Frankfurt bei künftigen Wohnbaulandentwicklungen festgelegt. 2020 wurde dieser Beschluss verabschiedet. Die explizite Quote für gemeinschaftliches Wohnen – 15 % der Fläche in Neubaugebieten per Konzeptverfahren – gibt Perspektiven für Wohninitiativen und unterstreicht die Bedeutung dieser Wohnform. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main.

Konzeptverfahren für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen werden mittlerweile in vielen Städten und Gemeinden durchgeführt. Derzeit organisieren das Netzwerk Leipziger Freiheit, die mitbauzentrale München und das Netzwerk Frankfurt seit 2017 bundesweite Erfahrungsaustausche:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. und der Regionalstellen.

Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich Menschen zusammentun, um gemeinsam Ziele zu erreichen, die für das einzelne Mitglied nicht erreichbar wären. Als Mitglied (auch Genoss:in genannt) einer Genossenschaft ist man Kund:in und Teilhaber:in des Unternehmens zugleich. Gemeinsam können Arbeit und Kosten eingespart und Risiken geteilt werden. Jedoch geht es bei Genossenschaften nicht um die Maximierung der Gewinne, sondern um die Förderung der Mitglieder – zum Beispiel durch die Bereitstellung von Wohnraum.

Um Genossenschaftsmitglied zu werden, müssen Genossenschaftsanteile erworben werden. Auf den regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlungen haben alle gleiches Stimmrecht, unabhängig davon wie viele Genossenschaftsanteile sie erwerben. Durch ihr Stimmrecht können sich die Genoss:innen für die künftige Entwicklung der Genossenschaft engagieren.

Eine Wohnungsbaugenossenschaft hat das Ziel, günstigen und sicheren Wohnraum für Ihre Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Hier ist man als Mitglied der Genossenschaft und Bewohner:in einer Genossenschaftswohnung Teilhaber:in und Kund:in zugleich. Möchte man in eine Genossenschaftswohnung einziehen, muss man Anteile erwerben. Da vielen Wohnprojekten die Idee des Gemeinschaftseigentums und der Mitbestimmung gefällt, entscheiden sie sich häufig für die Genossenschaft als Rechtsform.

Weitere Informationen zur Genossenschaft als Rechtsform

Die Gründung einer Genossenschaft will gut überlegt sein. Nicht immer ist sie die geeignete Rechtsform für ein Wohnprojekt. Sie erfreut sich aber in letzter Zeit über große Beliebtheit bei gemeinschaftlichen Wohnprojekten.

Zur Gründung einer Genossenschaft für ein Wohnprojekt sollten Sie sich gut informieren und beraten lassen. Ein Startpunkt können die Informationen auf den folgenden Seiten sein:

Internetseiten mit übersichtlichen Gründungsinformationen:

Als „Traditionsgenossenschaft" wird eine Genossenschaft bezeichnet, die schon sehr lange besteht. Entstanden sind viele der Traditionsgenossenschaften im Wohnungsbau um die Jahrhundertwende, als Reaktion auf die katastrophale Wohnraumsituation in den Städten. Mitarbeiter:innen bestimmter Berufszweige schlossen sich damals zusammen, um gemeinschaftlich Wohnungen zu errichten.

An den Namen der Traditionsgenossenschaften lässt sich häufig erahnen, um welche Berufsgruppe es sich damals handelte (z.B. Wohnungsbaugenossenschaft der Justizangehörigen Frankfurt am Main eG). Heute stehen die Wohnungen der Traditionsgenossenschaften aber allen Menschen offen.

Traditionsgenossenschaften haben häufig über eine lange Zeit große Wohnungsbestände aufgebaut. Sie gelten als solide und beliebte Wohnungsunternehmen. Sie bieten günstigen Wohnraum an und auch die wohnungsbezogenen Pflichtanteile sind im Vergleich zu jüngeren Genossenschaften eher gering. Häufig belaufen sie sich nur auf  das Zwei- bis Dreifache der Kaltmiete und fallen somit analog zu einer üblichen Kaution aus.

Aufgrund der Größe der Unternehmen ist das Mitbestimmungsrecht häufig weniger stark ausgeprägt als bei kleineren und jüngeren Genossenschaften. Einige Traditionsgenossenschaften kooperieren auch mit Wohnprojekten und nehmen diese unter ihr Dach. Das nimmt Wohnprojekten viel Arbeit bei Gründung und Verwaltung ab.

Auch in Frankfurt gibt es einige Traditionsgenossenschaften. Viele haben sich zur „Kooperation Frankfurt – Die Wohnungsbaugenossenschaften“ zusammengeschlossen. Auf ihrer Website finden Sie eine Liste der Mitglieder der Kooperation.

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, beides hat seine Vor- und Nachteile. Diese gilt es für jedes Wohnprojekt abzuwägen und hängt auch sehr von den getroffenen Kooperationsvereinbarungen ab.

Bei der Entscheidung muss das Wohnprojekt zwischen Autonomie und Aufwand abwägen: die Gründung einer neuen Genossenschaft bietet maximale Autonomie, macht aber auch sehr viel Arbeit. Wer sich einer bestehenden Genossenschaft anschließt, kann einige Aufgaben abgeben, dafür aber nicht mehr alle Entscheidungen eigenständig treffen.

Bei Kooperationen von Wohnprojektgruppen und bestehenden Genossenschaften besteht häufig die falsche Vorstellung, dass die bestehende Genossenschaft den Erwerb oder Neubau finanziert. Meist ist das jedoch nicht der Fall, die Gruppen müssen das Eigenkapital für das Projekt weiterhin selbst aufbringen. Je nach Vereinbarung kann die Genossenschaft dabei aber helfen oder auch einen Teil übernehmen. Aber auch hier gilt: Wer mehr selbst macht, kann auch mehr entscheiden.

Es gibt außerdem die Möglichkeit sich einer jungen Genossenschaft hier im Netzwerk anzuschließen, die bereits ihr eigenes Wohnprojekt realisiert hat und ggf. bereit ist, ein weiteres umzusetzen. Junge Genossenschaften können neue Projekte jedoch nicht finanzieren. Durch bestehende Strukturen können sie sie Unterstützung bei Realisierung neuer Projekte bieten.

Wenn es bei der Realisierung der Wohnprojekte konkret wird, benötigt man Fachleute aus verschiedenen Bereichen. Um Expert:innen aus relevanten Kompetenzbereichen zu finden, haben wir für Sie hier mögliche Fachpersonen aufgelistet, die im Rhein-Main Gebiet aktiv sind und Interesse an der Zusammenarbeit mit Wohninitiativen und -projekten haben.

Eine sehr gute Übersicht über bundesweit aktive Berater:innen können zudem im Wohnprojekte-Portal gefunden werden, das die Stiftung trias pflegt.

Verschiedene lokale Hausbanken oder Genossenschaftsbanken engagieren sich bei der Finanzierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten. Hier lohnt sich die Kontaktaufnahme vor Ort.

Darüber hinaus gibt es mehrere Banken, die über viel Erfahrung bei der Zusammenarbeit mit Wohnprojekten verfügen, z.B. die bekannten Ökobanken.

Die Kontaktaufnahme zu Banken sollte immer sehr konkret sein. Je mehr bewertungsfähige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, umso höher die Akzeptanz und umso günstiger die Konditionen.

Banken kalkulieren in die Zinsen gerne einen Beratungsaufschlag für Gruppen, der bei professioneller Vorstellung geringer ausfallen kann, oder bei Begleitung durch einen Profi ganz wegfällt. Mögliche Kontakte zu Fachleuten im Bereich Finanzierung finden Sie hier.

Haben Sie zum Thema Banken Erfahrungen gesammelt? Wir nehmen gern weitere Tipps auf.

Für Wohnprojekte in Frankfurt gewinnt das Erbbaurecht stetig an Bedeutung, seit die Stadt beschlossen hat, Grundstücke nur noch im Erbbaurecht zu vergeben und nicht mehr zu verkaufen. Auch bei den meisten Konzeptverfahren der Stadt werden die Grundstücke in Erbbaurecht vergeben.

Wohnprojekte müssen demnach in Zukunft damit rechnen, dass sie ihr Projekt auf städtischem Boden im Erbbaurecht umsetzen werden müssen – was durchaus ein Vorteil für alle Beteiligten sein kann.

Wenn ein Grundstück verpachtet wird und der Pächter oder die Pächterin ein Gebäude darauf errichtet, geschieht dies in Erbpacht. Somit ist das Eigentum am Gebäude und das Eigentum am Grundstück voneinander getrennt.

Der:Die Erbbaurechtsgeber:in verpachtet an den:die Erbbaurechtsnehmer:in. Der:Die Erbbaurechtsnehmer:in hat ein eigentumsähnliches Recht an dem Grundstück und kann dort prinzipiell alles machen und alle gewinne für sich behalten. Über den Erbbaurechtsvertrag kann der:die Erbbaurechtsgeber:in jedoch sehr genau bestimmen und kontrollieren, was auf den Flächen passieren darf.

Das Erbbaurecht ist ein komplexes juristisches Thema und wird an dieser Stelle nicht tiefergehend behandelt. Wer sich für das Erbbaurecht interessiert kann sich auf der Website des Erbbaurechtsverbands oder der Stiftung trias einlesen.

Der Frankfurter Immobilienmarkt ist seit Jahren angespannt. Infolgedessen sind die Bodenwerte extrem angestiegen. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins wird als Prozentsatz des Bodenwertes des Grundstückes berechnet – genannt Erbbauzinssatz.

Da die Bodenwerte so hoch sind, ist es auch der jährlich zu zahlende Betrag. Diese Kosten werden vom Erbbaurechtsnehmer (Vermieter) an die Mieter:innen weitergegeben. Die Stadt (Erbbaurechtsgeberin) beteiligt sich somit direkt an der Mietpreisbildung, indem sie einen Teil der Einnahmen für sich beansprucht.

Das ist auch völlig in Ordnung, solange der Erbbaurechtenehmer private Gewinne erzielt. Ist der Erbbaurechtsnehmer jedoch ein gemeinwohlorientierter Akteur, der keine Gewinne macht, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum anbieten möchte, sollte die Stadt dies ermöglichen. Momentan verhindert der Bodenwert den Bau oder erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Die ungleichen Vorzeichen, mit denen die verschiedenen Akteure auf dem Markt agieren müssen durch die Stadt ausgeglichen werden, damit alle die gleichen Chancen haben.

Dementsprechend braucht die Stadt nicht allgemein einen niedrigen Zinssatz, sondern Vergünstigungen für gewünschte und förderwürdige Nutzungen. Gemeinsam mit Fachleuten, Wohnprojekten, Politiker:innen und der Verwaltung erarbeiten wir ein Konzept zur Nutzung des Erbbaurechts zum Wohle der Allgemeinheit.

Im Frühling 2021 startete das Netzwerk Frankfurt die Online-Unterschriftenkampnage „Erbbauzinssatz senken!“ Trotz des komplexen Themas konnten wir über 2000 Unterschriften sammeln und sie den damals regierenden Parteien übergeben. Ein paar Monate später haben es unsere Forderungen in den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geschafft, wir können die Kampagne somit als Erfolg verbuchen.

Doch Papier ist bekanntlich geduldig und wir haben von der neuen Stadtregierung nun schon lange nichts mehr zu Thema gehört. Daher treten wir nun mit politischen Entscheidungsträger:innen und Behörden in Kontakt. Wir fordern dort eine schnelle Umsetzung der Versprechen des Koalitionsvertrags und bieten unser Knowhow als Berater:innen an, was dort dankend angenommen wird. Gemeinsam werden wir ein konkretes Konzept erarbeiten, damit unsere Kernforderungen in der Praxis umgesetzt werden können.

Die Stadt soll ihren Boden behalten und damit die Stadt dauerhaft gestalten.

  • Zusätzlich sollten weitere Grundstücke aufgekauft werden
  • Das Erbbaurecht ist eines der wenigen Mittel, um auf kommunaler ebene dauerhaft gestalten zu können

Der strukturelle Nachteil gemeinwohlorientierter Nutzungen muss über das Erbbaurecht ausgeglichen werden.

  • Die Stadt bekommt bei renditeorientierten Nutzungen auf ihrem Boden über das Erbbaurecht einen Anteil an den gewinnen – diese kosten werden an die Nutzer:innen weitergegeben.
  • Werden soziale und unrentierliche Zwecke zum Wohle der Allgemeinheit verfolgt, darf der Betrag nicht der Selbe sein, da ansonsten die Mehrbelastung für die Nutzer:innen höher ist.
  • Es sind transparente Kriterien für Nachlässe beim Erbbauzinssatz festzulegen.
  • Ökologische, soziale und gemeinwohlorientierte

Das Erbbaurecht ist so auszugestalten, dass die Stadt die Kontrolle behält und gleichzeitig die Bedingungen für gemeinwohlorientierte Nutzungen verbessert werden.

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