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Grundlagen

Das Frankfurter Konzeptverfahren

Die Stadt Frankfurt hat ein Verfahren beschlossen, so dass sich künftig selbstorganisierte, gemeinschaftliche Wohninitiativen per Konzeptverfahren an Ausschreibungen beteiligen können (s.u. Rechtsgrundlagen). Das Verfahren kann auf Liegenschaften der Stadt, des Liegenschaftsfonds, der ABG Frankfurt Holding oder anderen EigentümerInnen angewandt werden.

  1. Sobald eine Liegenschaft für Wohninitiativen in Betracht kommt, erarbeitet die KEG/BSMF ein Exposé, eine Bauvoranfrage und beauftragt die kommunale Wertermittlung mit der Bestimmung des Verkehrswerts.
  2. Das Netzwerk benachrichtigt alle registrierten Wohninitiativen über die Liegenschaft. Zeitnah findet eine Auftaktveranstaltung statt und die Ausschreibungsfrist von 3 Monaten beginnt zu laufen.
  3. Daraufhin erarbeiten die Gruppen ihre Bewerbungen.
  4. Die eingereichten Bewerbungen prüft ein berufenes Vergabegremium (Beirat) (s.u. Glossar) nach vorab festgelegten Kriterien: Plausibilität, soziale Aspekte, Einfluss des Wohnprojektes auf das Quartier, beständige Wohnkosten, (städte-)baulicher Innovationsgehalt, nachvollziehbare Umsetzungsreife, Finanzierbarkeit sowie KooperationspartnerInnen.
  5. Die sieben vielversprechendsten Konzepte werden ausgewählt und zu einer persönlichen Vorstellung vor dem Beirat eingeladen. Die Wohninitiativen sollten mit möglichst vielen künftigen BewohnerInnen teilnehmen und sich innerhalb von 30 Minuten vorstellen bzw. für Rückfragen zur Verfügung stehen.
  6. Zwischen der vom Beirat ausgewählten Wohninitiative und der Stadt Frankfurt bzw. dem/der EigentümerIn wird ein Vorvertrag geschlossen, der in der Regel eine Anhandgabe für ein Jahr vorsieht. Diese Zeit soll genutzt werden, um die Gruppe zu vervollständigen, die Finanzierung und architektonische Gestaltung zu klären, eine Baugenehmigung zu erhalten und um nach einem Jahr den Kauf- oder Erbpachtvertrag abzuschließen.

 

Das Netzwerk ist unabhängig vom Konzeptverfahren und dem Liegenschaftsfonds Anlauf- und Beratungsstelle für Wohninitiativen. Während aller Phasen vermittelt das Netzwerk zudem zwischen beteiligten Akteuren und kann bei Bedarf auch Kontakt zu weiterführender, externer fachlicher Beratung herstellen.

So ist ein verlässliches Verfahren geschaffen, das für Gruppen absehbare Rahmenbedingungen auf dem Weg zum gemeinschaftlichen Wohnprojekt schafft und EigentümerInnen von Liegenschaften einen strukturierten, realistischen und mittlerweile erprobten Ablauf bietet.

Diese Informationen finden Sie kompakt in unserem Flyer.

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Was ist unter „Gemeinschaftlichem Wohnen“ zu verstehen?

Es gibt keine Legaldefinition für „Gemeinschaftliches Wohnen“, aber festgeschriebene Charakteristika, durch die sich gemeinschaftliche Wohnprojekte auszeichnen und die potenzielle Wohnprojekte erfüllen sollten:

  • Beteiligung der künftigen NutzerInnen an der Planung
  • Langfristig angelegte, gemeinschaftliche Verfassung und Organisation
  • Eine auf Dauer angelegte und gleichberechtigte Mitbestimmung der Projektmitglieder bei Angelegenheiten des Projektes
  • Eine Rechtsform, die die Ziele der Projektgruppe absichert, Beispiele sind Mietshäuser Syndikat, Genossenschaft, GmbH & CoKG und Stiftungen

 

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Die Position der Stadt

Weshalb Konzeptverfahren und Liegenschaftsfonds wichtige Instrumente sind, um gemeinschaftliches Wohnen zu fördern, wurde vom Magistrat mit einer Reihe von Argumenten offiziell begründet.

„Sie [Wohninitiativen] haben meine Unterstützung, haben Sie Mut, hier in Frankfurt nach Grundstücken zu schauen und mit Stadt oder Stiftungen zu sprechen. Sie werden auf offene Ohren stoßen.“

Peter Feldmann, Pressemitteilung vom 08.08.2017

„Das Frankfurter Konzeptverfahren ist ein sehr gutes Instrument, um auf den Wohnungsmarkt einzuwirken und Spekulation mit Wohnraum zu verhindern. Es geht uns beim gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnen um Innovation, Ideenvielfalt und preisstabilen Wohnungsbau sowie einen wichtigen Baustein der Quartiersentwicklung. Der Wohnungsmarkt soll bunter werden! Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Gruppen zu bilden, um sich künftig aktiv in den Neubaugebieten zu beteiligen.”

Mike Josef, 20.09.2019

„Denn gemeinschaftliche Wohngruppen haben bedingt durch ihre heterogene Struktur einen Wettbewerbsnachteil gegenüber institutionellen Investoren. Das wollen wir durch ein transparentes Verfahren ausgleichen, schließlich haben wir ein stadtentwicklungspolitisches Interesse an solchen Wohnformen.“

Olaf Cunitz, Pressemitteilung vom 09.12.2014

  • Wohninitiativen planen, bauen und nutzen Immobilien für den eigenen Bedarf, deshalb sind Leerstände und Spekulation nicht zu erwarten.
  • Es gibt ein großes Interesse der FrankfurterInnen an innovativen Wohnformen, was die Teilnahme an Informations- und Themenabenden des Netzwerks, sowie an der jährlichen Informationsbörse im Römer zeigt
  • Wohninitiativen haben in der Regel Schwierigkeiten, sich auf dem freien Immobilienmarkt gegen gewerbliche Akteure durchzusetzen. Dies liegt an wenig Erfahrung im Immobilien- und Baugeschäft und gruppeninternen Abstimmungsprozessen – die aber am Ende zu einer besseren Nachbarschaft im Quartier führen.

 

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Rechtsgrundlagen

Baulandbeschluss aktualisiert am 23.1.2020 für die Frankfurter Stadtentwicklung:
Baulandbeschluss für Frankfurt
Leitlinie I zum Baulandbeschluss vom März 2020:
Städtebaulicher Vertrag mit der Stadt Frankfurt am Main (5,7 MB)

Vortrag des Magistrats vom 25.04.2016 (M 84): Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte. Bis heute (Stand 1.8.2018) nicht beschlossen, sondern von der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015 (M 26): Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen

Anlage 1 zu M26: Bewerbungs- und Vergabeverfahren für gemeinschaftliche Wohninitiativen

Beschluss des Magistrats vom 23.01.2015: Förderung des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens, Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken

Beschlussausfertigung vom 26.03.2015: § 5783

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt am 25.09.2014 laut §5082 den Verkauf von Grundstücken am Flughafen und dass die Erlöse gemäß dem Magistratsvortrag M 120 dem einzurichtenden Liegenschaftsfonds zuzuführen sind.

Vortrag des Magistrats (M120) enthält diesen Antrag vom 18.07.2014

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Glossar

Liegenschaftsfonds: Der revolvierende Liegenschaftsfonds für gemeinschaftliche und innovative Projekte wird von der KEG betreut. Im Amt für Wohnungswesen ist zudem die Geschäftsstelle Liegenschaftsfonds angesiedelt. Monatlich tagt ein verwaltungsinterner “Arbeitskreis Liegenschaftsfonds”. Der interdisziplinäre Austausch und die enge Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für weitere Ausschreibungen. Der Fonds wird über Ämter, Ortsbeiräte oder BürgerInnen auf Grundstücke aufmerksam gemacht, die sich für gemeinschaftliche Wohnprojekte eignen könnten.

Beirat: Der Beirat entscheidet in einer konstitutiven Sitzung über die Kriterien der Bewertung, beurteilt später die Bewerbungen und entscheidet nach der persönlichen Präsentation über die Auswahl.
Der Beirat setzt sich aus folgenden Personen bzw. ihren jeweiligen VertreterInnen zusammen:

  • jeweils ein/e Stadtverordnete/r aus den drei größten Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
  • OrtsvorsteherIn
  • FachdezernentIn
  • VertreterIn des Stadtplanungsamtes
  • VertreterIn der Bauaufsicht
  • VertreterIn des Amts für Wohnungswesen
  • VertreterIn der Stadtentwicklungsgesellschaft bzw. der Eigentümerin (ABG oder Dritte)
  • Externe/r ExpertIn für Stadtentwicklung (z.B.  Stadtteilarchitekt, Mitglied des  Städtebaubeirats etc.)
  • Externe/r ExpertIn für gemeinschaftliche Wohnprojekte (z.B. VertreterIn aus realisierten Wohnprojekten in Frankfurt oder der Region)
  • LeiterIn der Koordinations- und  Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. in beratender Funktion

 

Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG): Die KEG wurde 1995 als Stadtentwicklungsgesellschaft gegründet und ist Verwalterin des Liegenschaftsfonds. Ihre Aufgabe ist die Umnutzung und Sanierung von Objekten zur Wohnnutzung oder zu sozialen/kulturellen Nutzungen, sowie auch Neubau geförderter Wohnungen. Ihre Aufgabe ist es städtebauliche Missstände aufzudecken, Liegenschaften zu mobilisieren und aufzukaufen.

Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF): Die BSMF ist ein interdisziplinär besetztes Architektur- und Ingenieurbüro, das die Voruntersuchungen für die im Konzeptverfahren ausgeschriebenen Liegenschaften durchführt und im Anschluss ein Exposé für diese erstellt. Darüber hinaus steuert bzw. begleitet die BSMF die Konzeptverfahren.

 

Glossar der BSMF: Mit Erläuterungen zu Fachvokabular der Architektur

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für gemeinschaftliches Wohnen e.V.
Adickesallee 67 / 69
60322 Frankfurt am Main

Telefon: 069 – 91 50 10 60

Telefonsprechzeiten:
Montag 11:00-13:00 Uhr
Donnerstag 11:00-13:00 Uhr

info@gemeinschaftliches-wohnen.de
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