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Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung für ein Hessischen Grundsteuergesetz

1. November 2021

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Einheitswerte für Grundstücke und Häuser, auf der die Grundsteuer beruht, für verfassungswidrig erklärt. Bundestag und Bundesrat beschlossen eine Reform mit einer sogenannten "Öffnungsklausel", die es den Bundesländern erlaubt, eigene Regelungen zu schaffen. Die Hessische Landesregierung will diese Möglichkeit nutzen, daher wird im Landtag in diesen Wochen ein neues Hessisches Gesetz zur Grundsteuer beraten, das einige Dinge anders regeln wird als das Bundesgesetz.

Wir wurden von der regionalen Koordination des Mietshäuser Syndikats darauf aufmerksam gemacht, dass auch der hessische Gesetzesentwurf leider selbstverwaltete Wohnprojekte, die nicht als Genossenschaft organisiert sind, benachteiligt gegenüber Genossenschaften. Syndikats- und andere Wohnprojekte müssen nach dem Entwurf höhere Steuern zahlen, auch wenn sie gemeinwohlorientiert sind und Immobilien dauerhaft dem Markt entziehen. Um auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen und eine Gleichbehandlung zu erzielen, haben die regionale Koordination und das Netzwerk eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Außerdem weisen wir darauf hin, dass im Zuge der Steuerreform Wohnen nicht zu Gunsten von Gewerbe und Industrie teurer werden darf. Daher schlagen wir vor, dass Wohnraum noch stärker als ursprünglich geplant gegenüber anderweitigen Nutzungsformen bei der Grundsteuer entlastet wird.

Stellungnahme des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen Frank-furt e.V., der Regionalkoordination Rhein-Main des Mietshäuser Syndikats und der Beratung Nordhessen des Mietshäuser Syndikats zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG)

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