sonara eG

Genossenschafts­wohnungen mit Direkt­krediten unterstützen

Für den Neubau in Frankfurt-Höchst suchen wir weiterhin Direktkredite von vielen einzelnen Unterstützer*innen.

Direktkredite sind eine gute Möglichkeit für eine nachhaltige und solidarische Geldanlage: Das Hausprojekt in der Bolongarostraße wird ein Effizienzhaus 40 Plus, das nachhaltige Lebensformen ermöglicht. Als Gemeinschaftseigentum wird sie dem Wohnungsmarkt entzogen und nicht profitorientiert selbst verwaltet. Die Direktkredite werden mit bis zu 1,5 % verzinst.

Bolo de arroz

Finanzierung

Der Neubau ist zum Großteil über ein Bankdarlehen und einen Kredit der KfW für energieeffizientes Bauen finanziert. Dazu kommt ein Eigenkapitalanteil von 24%, der sich aus Eigenmitteln, Fördermitteln und bisherigen Direktkrediten zusammensetzt. Mit weiteren Direktkrediten sinken die Kreditkosten der Banken und so die Nutzungskosten der Bewohner*innen.

Plakat mit der Aufschrift 'Wir haben Kaffee und Kekse und Wohnprojekt'

Was sind Direkt­kredite?

Direktkredite (oder Nachrangdarlehen) sind Darlehen, die direkt von Einzelpersonen oder Gruppen an die Genossenschaft gegeben werden. Hierfür wird ein Kreditvertrag zwischen Geldgeber:innen und der Genossenschaft geschlossen. Zinsgünstige Direktkredite sind ein wichtiger Bestandteil, um die Finanzierung von sonara zu sichern und den zukünftigen Mietzins zu senken.

Mit einem Direktkredit können Sie ein Projekt unterstützen, das solidarischem Zusammenleben in der Genossenschaft und nachhaltigem Wohnen und Bauen verpflichtet ist! Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu. Wenden Sie sich einfach per Mail an uns: info@sonara-frankfurt.de.

Konditionen

Wie bei gewöhnlichen Darlehen sind auch bei Direktkrediten unterschiedliche Konditionen bezüglich des Zinssatzes, der Laufzeit oder der Rückzahlungsmodalitäten möglich. Wer uns einen Direktkredit geben möchte, kann hierfür einen Zinssatz zwischen 0,0% und 1,5% und eine Mindestlaufzeit ab zwei Jahren selbst wählen.

Die Sicherheiten von Banken dürfen wir Ihnen bei Direktkrediten nicht garantieren. Als Nachrangdarlehen würden Direktkredite im Falle einer Insolvenz nach den Forderungen von Banken behandelt werden. Erst danach würden Direktkreditgeber*innen ausgezahlt werden. Die Annahme von Direktkrediten unterliegt den Regelungen des Vermögensanlagengesetzes. Im Rahmen einer einzelnen Vermögensanlage werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 100.000 Euro bzw. maximal 20 Direktkredite angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.