Das Frankfurter Konzeptverfahren wurde für selbstorganisiertes, gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen entwickelt. Es ist ein Instrument zur Umsetzung von wohnungspolitischen als auch umwelt- und/ oder stadtentwicklungspolitischen Zielen. Durch die Vergabe zum Festpreis an nicht profitorientierte Träger wird der ungebremste Preiswettbewerb verhindert, der drastisch steigende Kauf- und Mietpreise zur Folge hat. Stattdessen werden dauerhaft beständige Wohnkosten erzielt.
Das Frankfurter Konzeptverfahren wurde 2016 eingeführt, um auf den wachsenden Bedarf an innovativen Wohnformen angesichts veränderter Lebensmodelle, Wohnbiographien und des demographischen Wandels reagieren zu können. Durch die Einführung des Frankfurter Baulandbeschlusses 2020 ist das Frankfurter Konzeptverfahren ein wichtiger Baustein in der Entwicklung von Neubaugebieten.
Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier. Über aktuelle Ausschreibungen und vergangene Verfahren können Sie sich hier informieren.
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für gemeinschaftliches Wohnen e.V.
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