Konzeptverfahren sind stadtentwicklungspolitische Instrumente zur Stärkung gemeinschaftlichen Wohnens. Grundlegende Informationen zum Instrument Konzeptverfahren finden Sie hier.
Das Frankfurter Konzeptverfahren wurde für selbstorganisiertes, gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen entwickelt. Es ist ein effektives Instrument, um die Umsetzung von wohnungspolitischen als auch umwelt- und stadtentwicklungspolitischen Zielen zu garantieren. Zusätzlich verhindert es den ungebremsten Preiswettbewerb, der steigende Kauf- und Mietpreise zur Folge hat. Stattdessen werden dauerhaft beständige Wohnkosten erzielt.
Die Stadt Frankfurt hat ein Verfahren beschlossen, an dem sich selbstorganisierte, gemeinschaftliche Wohninitiativen per Konzept an Ausschreibungen beteiligen können. Das Verfahren kann auf Liegenschaften der Stadt, des Liegenschaftsfonds, der ABG Frankfurt Holding oder anderen Eigentümer:innen angewandt werden und wird mit dem Frankfurter Baulandbeschluss in die Frankfurter Quartiersentwicklung eingebunden.
„Das Frankfurter Konzeptverfahren ist ein sehr gutes Instrument, um auf den Wohnungsmarkt einzuwirken und Spekulationen mit Wohnraum zu verhindern. Es geht uns beim gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnen um Innovation, Ideenvielfalt und preisstabilen Wohnungsbau sowie einen wichtigen Baustein der Quartiersentwicklung. Der Wohnungsmarkt soll bunter werden! Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Gruppen zu bilden, um sich künftig aktiv in den Neubaugebieten zu beteiligen“
Mike Josef, 20.09.2019
„Denn gemeinschaftliche Wohngruppen haben bedingt durch ihre heterogene Struktur einen Wettbewerbsnachteil gegenüber institutionellen Investoren. Das wollen wir durch ein transparentes Verfahren ausgleichen, schließlich haben wir ein stadtentwicklungspolitisches Interesse an solchen Wohnformen.“
Olaf Cunitz, 09.12.2014
Sobald eine Liegenschaft für Wohninitiativen in Betracht kommt, erarbeitet die KEG/BSMF ein Exposé, eine Bauvoranfrage und beauftragt die kommunale Wertermittlung mit der Bestimmung des Verkehrswerts.
Das Netzwerk benachrichtigt alle registrierten Wohninitiativen über die Liegenschaft. Zeitnah findet eine Auftaktveranstaltung statt und die Ausschreibungsfrist von drei Monaten beginnt.
Daraufhin erarbeiten die Gruppen ihre Bewerbungen. Welche Unterlagen einzureichen sind, finden Sie beispielhaft unter Ausschreibungen.
Die eingereichten Bewerbungen werden geprüft. Ein einberufener Beirat bewertet nach vorab festgelegten Kriterien: Plausibilität, soziale Aspekte, Einfluss des Wohnprojektes auf das Quartier, beständige Wohnkosten, Innovationsgehalt, Umsetzungsreife, Finanzierbarkeit und Kooperationspartner:innen.
Die vielversprechendsten Konzepte werden ausgewählt und zu einer persönlichen Vorstellung vor dem Beirat eingeladen. Die Wohninitiativen sollten mit möglichst vielen künftigen Bewohner:innen teilnehmen. Der Beirat empfiehlt im Anschluss der städtischen Verwaltung eine Entscheidung.
Zwischen der ausgewählten Wohninitiative und der Stadt Frankfurt bzw. dem/der Eigentümer:in wird ein Vorvertrag geschlossen, der in der Regel eine einjährige Anhandgabe vorsieht. Diese Zeit soll die Gruppe nutzen, um zu wachsen, die Finanzierung und architektonische Gestaltung zu klären sowie eine Baugenehmigung zu erhalten, um nach dem Jahr den Kauf- oder Erbpachtvertrag abzuschließen.
Anstehende Konzeptverfahren werden unter Ausschreibungen auf der Webseite des Netzwerks und von der Stadt Frankfurt öffentlich bekannt gemacht. Wenn Sie stets die aktuellen Informationen erhalten wollen, empfehlen wir unseren Newsletter zu abonieren und Mitglied im Netzwerk zu werden. Auf diese Weise erhaten Sie immer alle aktuelle Informationen.
Sobald sich eine Ausschreibung abzeichnet, werden alle Mitglieder im Netzwerk regelmäßig informiert. Dies ist als Service-Angebot zu verstehen. Die Stadt Frankfurt macht die Ausschreibungen auch öffentlich auf ihrer Homepage bekannt.
Sie besitzen eine Liegenschaft und wollen diese gerne in gemeinwohlorientierte Nutzung bringen? Stellen Sie ihr Angebot auf unseren Marktplatz ein oder kontaktieren Sie uns oder folgende Anlaufstellen:
Die KEG wurde 1995 als Stadtentwicklungsgesellschaft gegründet und ist Verwalterin des Liegenschaftsfonds. Ihre Aufgabe ist die Umnutzung und Sanierung von Objekten zur Wohnnutzung oder zu sozialen/kulturellen Nutzungen sowie auch Neubaugeförderter Wohnungen. Sie decken städtebauliche Missstände auf und erwerben Liegenschaften, damit sie per Konzeptverfahren ausgeschrieben werden können. Mehr ...
Die BSMF ist ein interdisziplinär besetztes Architektur- und Ingenieurbüro, das die Voruntersuchungen für die im Konzeptverfahren ausgeschriebenen Liegeschaften durchführt und im Anschluss ein Exposé erstellt. Darüber hinaus steuert die BSMF die Konzeptverfahren. Mehr ...
Die GIMA Frankfurt ist eine Anlaufstelle für sozialverträgliche und gemeinwohlorientierte Hausverkäufe. Um bezahlbare Mietwohnungsbestände bei Verkäufen zu erhalten, bringt sie Eigentümer:innen, Bewohner:innen und gemeinwohlorientierte Immobilienunternehmen zusammen. So können verantwortungsvolle Eigentümer:innen ihre Häuser in gute Hände geben.Das Netzwerk und die Stadt Frankfurt arbeiten beim GIMA-Projekt zusammen. Mehr ...
Netzwerk Frankfurt
für gemeinschaftliches Wohnen e.V.
Adickesallee 67 / 69
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 – 91 50 10 60
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