Die Stadt soll ihren Boden behalten und damit die Stadt dauerhaft gestalten.
- Zusätzlich sollten weitere Grundstücke aufgekauft werden
- Das Erbbaurecht ist eines der wenigen Mittel, um auf kommunaler ebene dauerhaft gestalten zu können
Der strukturelle Nachteil gemeinwohlorientierter Nutzungen muss über das Erbbaurecht ausgeglichen werden.
- Die Stadt bekommt bei renditeorientierten Nutzungen auf ihrem Boden über das Erbbaurecht einen Anteil an den gewinnen – diese kosten werden an die Nutzer:innen weitergegeben.
- Werden soziale und unrentierliche Zwecke zum Wohle der Allgemeinheit verfolgt, darf der Betrag nicht der Selbe sein, da ansonsten die Mehrbelastung für die Nutzer:innen höher ist.
- Es sind transparente Kriterien für Nachlässe beim Erbbauzinssatz festzulegen.
- Ökologische, soziale und gemeinwohlorientierte
Das Erbbaurecht ist so auszugestalten, dass die Stadt die Kontrolle behält und gleichzeitig die Bedingungen für gemeinwohlorientierte Nutzungen verbessert werden.