Die Stadt soll ihren Boden behalten und damit die Stadt dauerhaft gestalten.
Der strukturelle Nachteil gemeinwohlorientierter Nutzungen muss über das Erbbaurecht ausgeglichen werden.
Das Erbbaurecht ist so auszugestalten, dass die Stadt die Kontrolle behält und gleichzeitig die Bedingungen für gemeinwohlorientierte Nutzungen verbessert werden.
Netzwerk Frankfurt
für gemeinschaftliches Wohnen e.V.
Adickesallee 67 / 69
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 – 91 50 10 60
E-Mail: vasb@trzrvafpunsgyvpurf-jbuara.qr
Termine nach Vereinbarung
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