Viele haben seit Ende letzten Jahres darauf gewartet, nun ist es endlich soweit: Die Förderung für genossenschaftliches Wohnen kann seit dem 20. Februar wieder beantragt werden.
Der Bund unterstützt mit dem Förderprogramm Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Darlehen - sowohl bei einer Neugründung, als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Das Programm wurde um sechs Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr aufgestockt und liegt für 2024 bei 15 Millionen Euro.
Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 - 2,5 %, je nach Laufzeit. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden.
Hier finden Sie das Merkblatt Kredit 134 der KfW.
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für gemeinschaftliches Wohnen e.V.
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