Für Wohnprojekte in Frankfurt gewinnt das Erbbaurecht stetig an Bedeutung, seit die Stadt beschlossen hat, Grundstücke nur noch im Erbbaurecht zu vergeben und nicht mehr zu verkaufen. Auch bei den meisten Konzeptverfahren der Stadt werden die Grundstücke in Erbbaurecht vergeben.
Wohnprojekte müssen demnach in Zukunft damit rechnen, dass sie ihr Projekt auf städtischem Boden im Erbbaurecht umsetzen werden müssen – was durchaus ein Vorteil für alle Beteiligten sein kann.
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für gemeinschaftliches Wohnen e.V.
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