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FAQ und Grundlagen

Warum braucht es einen niedrigeren Erbbauzinssatz in Frankfurt?

Der Frankfurter Immobilienmarkt ist seit Jahren angespannt. Infolgedessen sind die Bodenwerte extrem angestiegen. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins wird als Prozentsatz des Bodenwertes des Grundstückes berechnet – genannt Erbbauzinssatz.

Da die Bodenwerte so hoch sind, ist es auch der jährlich zu zahlende Betrag. Diese Kosten werden vom Erbbaurechtsnehmer (Vermieter) an die Mieter:innen weitergegeben. Die Stadt (Erbbaurechtsgeberin) beteiligt sich somit direkt an der Mietpreisbildung, indem sie einen Teil der Einnahmen für sich beansprucht.

Das ist auch völlig in Ordnung, solange der Erbbaurechtenehmer private Gewinne erzielt. Ist der Erbbaurechtsnehmer jedoch ein gemeinwohlorientierter Akteur, der keine Gewinne macht, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum anbieten möchte, sollte die Stadt dies ermöglichen. Momentan verhindert der Bodenwert den Bau oder erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Die ungleichen Vorzeichen, mit denen die verschiedenen Akteure auf dem Markt agieren müssen durch die Stadt ausgeglichen werden, damit alle die gleichen Chancen haben.

Dementsprechend braucht die Stadt nicht allgemein einen niedrigen Zinssatz, sondern Vergünstigungen für gewünschte und förderwürdige Nutzungen. Gemeinsam mit Fachleuten, Wohnprojekten, Politiker:innen und der Verwaltung erarbeiten wir ein Konzept zur Nutzung des Erbbaurechts zum Wohle der Allgemeinheit.

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