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FAQ und Grundlagen

Was ist das Mietshäuser Syndikat und wie funktioniert es?

Das Mietshäuser Syndikat (MHS) ist mehr als eine Rechtsform, es wurde als Verbund 1983 in Freiburg gegründet und inzwischen gehören über 170 Wohnprojekte in ganz Deutschland dazu. Das MHS versteht sich als Solidarverbund der Mitgliedsprojekte, bietet einen Wissenstransfer untereinander, unterstützt neue Projekte und wirkt als gemeinsame Interessenvertretung. Die Projekte eint als Ziele, die Aneignung von Wohnraum mit geringem Kapitaleinsatz der Bewohner:innen zu ermöglichen und Immobilien dauerhaft dem Markt zu entziehen. Gleichzeitig soll die Selbstbestimmung der Projekte gesichert sowie ein solidarischer Austausch unter den Projekten ermöglicht werden.

Um das alles auf Dauer zu sichern, steht bei allen Syndikatsprojekten eine Haus-GmbH im Zentrum, der die jeweilige Immobilie gehört.  Diese Haus-GmbH hat genau zwei Gesellschafter: den Hausverein, der aus den Bewohner:innen besteht, und das (Bundes-)Mietshäuser Syndikat als eine Art Kontroll- oder Wächterorganisation. In bestimmten Angelegenheiten wie Hausverkauf, Umwandlung in Eigentumswohnungen oder ähnlichem hat das Mietshäuser Syndikat Stimmrecht; und zwar genau eine Stimme. Die andere Stimme hat der Hausverein. Das hat zur Folge, dass in diesen Grundlagenfragen eine Veränderung des Status quo nur mit Zustimmung beider Gesellschafter beschlossen werden kann. Damit aber das Selbstbestimmungsrecht der Mieter:innen nicht von der „Kontrollorganisation“ ausgehebelt werden kann, ist das Stimmrecht des Mietshäuser Syndikats auf wenige Grundlagenfragen beschränkt. Bei allen anderen Angelegenheiten hat generell der Hausverein alleiniges Stimmrecht.

Diese Infos und noch viel mehr finden sich auf der Seite des Mietshäuser Syndikats: www.syndikat.org

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