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FAQ und Grundlagen

Welche Rechtsformen eignen sich für ein Wohnprojekt?

Grundsätzlich gibt es hier diverse Möglichkeiten – analog zu den verschiedenen Ausprägungen gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Alle diese Rechtsformen eint, dass sie Antworten geben in den Bereichen der langfristigen Sicherung, der inneren Verfasstheit, der Eigentumsverhältnisse und oft auch der Finanzierung des jeweiligen Projekts.

Für gemeinschaftliche Wohnprojekte besonders geeignet, sehen wir Rechtsformen an, die Eigentum gemeinschaftlich gestalten. Das sind insbesondere Genossenschaften und Projekte im Rahmen des Mietshäuser Syndikats, es könnte sich aber auch um Vereine oder Stiftungen handeln. Diese Projekte verbindet, dass es eine Einheit von Bewohner:innen und Eigentümer:innen gibt. Den Menschen, die im Projekt wohnen, gehört also auch das Haus – zusammen als Gemeinschaft, vermittelt über eine Genossenschaft oder eine GmbH etc. Damit wird auch klar, dass “klassische” Wohnungseigentümer:innengemeinschaften (WEG) keine gemeinschaftlichen Wohnprojekte in diesem Sinne darstellen, da Wohneinheiten einzelnen Personen als Privateigentum gehört. Eine besondere Form des Wohnprojekts sind Mietwohnprojekte oder Mieter:innenvereine, bei denen ein Projekt als Mietverein unter das Dach einer Genossenschaft oder Wohnungsbaugesellschaft schlüpft.

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