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Frankfurt senkt Erbbauzinsen – ein Erfolg für gemeinwohlorientiertes Wohnen

25. März 2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat mit dem Beschluss M 213/2025 neue Leitlinien für die Vergabe städtischer Grundstücke im Erbbaurecht beschlossen.

Zentral ist die Absenkung des Erbbauzinssatzes für gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung. Künftig kann der Zinssatz bei entsprechenden Konzepten auf 1,5%  oder unter Umständen auch auf bis zu 1% reduziert werden (z.B. bei geförderten Wohnungen, die gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden). Davon profitieren gemeinschaftliche Wohnprojekte, Genossenschaften und andere nicht gewinnorientierte Träger.

"Für eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung wird analog zu bereits beschlossenen Förderprogrammen der Erbbauzinssatz auf 1,5% des Bodenwertes reduziert. Das Amt für Wohnungswesen bestätigt die Gemeinwohlorientierung auf Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen." Die Reduzierung ist schuldrechtlich und wird alle 5 Jahre überprüft.

Diese Entwicklung ist auch ein Ergebnis des langjährigen Engagements des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen. Mit einer Kampagne und zahlreichen Unterstützer:innen hatte das Netzwerk bereits 2021 die Notwendigkeit niedrigerer Erbbauzinsen betont, um die Realisierung solcher Projekte zu erleichtern.

Neben der Zinssenkung führt der Beschluss verbindliche Standards für Erbbaurechtsverträge ein und stärkt die Ausrichtung der Grundstücksvergabe am Gemeinwohl. Kriterien wie bezahlbare Mieten und langfristige Nutzungsperspektiven gewinnen dadurch weiter an Bedeutung.

Der Beschluss setzt ein dringend notwendiges Signal für die Stärkung gemeinwohlorientierten Wohnens in Frankfurt, damit es langfristig mehr bezahlbaren Wohnraum gibt.