Reduzierung des Erbbauzinssatzes auf bis zu ein Prozent bei sozialer und gemeinwohlorientierter Nutzung möglich
2021 starteten wir als Netzwerk die Kampagne zur Senkung des Erbbauzinssatzes und übergaben im selben Jahr 2.500 Unterschriften an die damalige Regierung.
Unsere Kernforderung, den Erbbauzinssatz für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte neu zu berechnen und zu senken, landete im Koalitionsvertrag.
Nun, 4 Jahre später, freuen wir uns, dass der Magistrat endlich Neuregelungen der Erbbaurechte beschlossen hat.
Die Neuregelung berücksichtigt Kriterien wie dauerhaft günstige Mieten und gemeinwohlorientierte, soziale und kulturelle Nutzungen.
Damit können Erbbauzinsen bei neuen Verträgen oder Verlängerungen auf bis zu ein Prozent gesenkt werden – dies soll es gemeinschaftlichen Wohnprojekten leichter machen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Die Entscheidung bedarf noch der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, ist aber ein großer Schritt, um gemeinwohlorientiertes Bauen und langfristig bezahlbares Wohnen in Frankfurt zu stärken.
Zu unseren FAQs: Warum braucht es einen niedrigeren Erbbauzinssatz in Frankfurt
Netzwerk Frankfurt
für gemeinschaftliches Wohnen e.V.
Adickesallee 67 / 69
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 – 91 50 10 60
E-Mail: vasb@trzrvafpunsgyvpurf-jbuara.qr
Termine nach Vereinbarung
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